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Wallace & Gromit im Wasserbett Wallace und Gromit im Kinderzimmer und als Geschenk Ein Wasserbett für die Knetfiguren Gastbeiträge: |
Wasserbetten Label Reckert Kämpft gegen Pressefreiheit im Internet |
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Immer wieder kommt es in Deutschland zu Situationen, in denen demokratische Prinzipien wie z.B. Pressefreiheit aufs Neue erkämpft werden müssen. Gerichtsprozesse wegen von Firmen eingebrachter Verfügungen sind keine Seltenheit. Die Wirtschaft setzt sich zur Wehr gegen die freie Berichtserstattung in Verbraucher-orientierten Magazinen und beschneidet somit das Recht auf Meinungsfreiheit unzufriedener Kunden, die etwa in Internet-Foren von ihrer schlechten Erfahrung mit Firmen und deren Produkten berichten. Solch ein Fall wurde vor kurzem in Münster vor Gericht ausgetragen. Der Wasserbetten-Hersteller „Reckert Werkstatt Möbel“ hatte eine einstweilige Verfügung gegen ein Online-Betten-Magazin erwirkt, nachdem ein Kunde der Firma einen Defekt an seinem Wasserbett festgestellt und von diesem im Forum der Internet-Seite berichtet hatte. In der Vergangenheit teilten auch andere User ihre schlechte Erfahrung mit dem Service der Firma "Reckert Werkstatt Möbel" mit, die sich laut ihnen nicht als kooperations- und gesprächsbereit zeigte, wenn es um strittige Fälle ging, z.B. wenn defekte Produkte kurz über ihrer Garantiezeit waren. Da es sich bei den firmeneigenen Wasserbetten um teure Luxusartikel handelt, hätten sich die Kunden etwas mehr Kulanz von den Händlern gewünscht.
Als Folge des vonseiten der Firma ausgeübten Drucks musste das Online-Magazin die Einträge des User bzw. den Thread löschen, in dem der Name des genannten Herstellers negativ erwähnt worden war. Somit verlor die Seite Wasserbetten-News, die unabhängige Berichte und Preisvergleiche im Interesse der Konsumenten veröffentlicht, ihre Objektivität.
Der Herausgeber der Homepage Michael Babilinski erhob jedoch Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, woraufhin diese nach einem Prozess im Januar aufgehoben wurde. Zum Sieg verhalf dem Internet-Magazin die Tatsache, dass im Forum keineswegs unsachliche Diskussionen über das Thema geführt wurden. Zudem gab es Beweise für den Wahrheitsgehalt der Aussage des Kunden. Der Sieg des Internet-Magazins zeigt deutlich, dass Verbraucher nicht so einfach mundtot gemacht werden können. |
Impresum: Michael Babilinski - Buchnerstr. 16 - D-35415 Pohlheim
Tel.: 0160-93077081